Emissionsklasse von Lkw`s ermitteln – So bestimmen Sie die Schadstoffklasse Ihres Trucks

Viele Unternehmen fragen sich, wie sie die Emissionsklasse ihrer Lkw herausfinden können, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und nicht unnötig Geld zu verlieren. Am schnellsten geht’s tatsächlich über die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld 14.1 – da steht die Schadstoffklasse oder Euronorm meist direkt drin. Das ist nicht nur für die Maut wichtig, sondern auch für Umweltzonen und alles, was mit Fahrberechtigungen zu tun hat.
Falls die Emissionsklasse unbekannt ist, helfen Fahrzeugdaten und Online-Tools, um das flott zu klären. Wer die Schadstoffklasse kennt, spart bares Geld und muss sich weniger Sorgen um Umweltvorgaben machen. Gerade für Spediteure und Fuhrparkmanager ist das schon ein ziemlich wichtiger Wert.
Zusammenfassung
- Die Emissionsklasse steht im Fahrzeugschein unter Feld 14.1.
- Sie beeinflusst Mautkosten und Fahrberechtigungen direkt
- Mit den Fahrzeugdaten lässt sich die Schadstoffklasse schnell herausfinden
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Grundlagen der CO₂-Emissionsklasse von Lkw
Die Emissionsklasse eines Lkw beschreibt, wie viele Schadstoffe oder CO₂ ein Fahrzeug tatsächlich ausstößt. Für Lkw und Busse gibt’s da ziemlich genaue Vorgaben – Grenzwerte, Einteilung in Klassen, Kennzeichnung in den Papieren, das volle Programm.
Definition der Emissionsklasse
Im Grunde zeigt die Emissionsklasse, wie viel ein Verbrenner-Fahrzeug an Schadstoffen in die Luft bläst – also Stickoxide (NOx), Feinstaub, CO₂, und so weiter. Das System gibt’s schon seit den 90ern, falls das jemandem neu ist.
Die bekanntesten Klassen heißen Euro 1 bis Euro 6, wobei Euro 6 aktuell die strengsten Werte hat. Seit Dezember 2023 gibt es für CO₂-Emissionen noch eigene CO₂-Emissionsklassen. Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner gelten meistens als emissionsfrei und haben eine eigene Kategorie.
Für Lkw und Busse ist die Klasse primär wegen Maut, Umweltzonen und Steuern ziemlich relevant.
Relevante Fahrzeugdokumente und Erstzulassung
Alle Infos zur Emissionsklasse stehen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Besonders die Felder „Schlüsselnummer zu 1“ oder andere Codes verraten, in welcher Schadstoff- und CO₂-Klasse das Fahrzeug steckt.
Auch das Erstzulassungsdatum ist nicht unwichtig. Lkw, die vor dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, laufen oft noch unter alten Regeln. Seit Dezember 2023 gelten neue Standards bei CO₂-Emissionen.
Und falls es mal unklar ist, hilft die Konformitätsbescheinigung mit technischen Details weiter.
Bestandteile und Grenzwerte der Einteilung
Die Einteilung in eine Emissions- oder Schadstoffklasse basiert auf festen Grenzwerten für bestimmte Schadstoffe.
Wichtige Werte sind:
- Stickoxide (NOx)
- Feinstaub
- CO₂-Emissionen
- Weitere Luftschadstoffe
Die genaue Klasse hängt auch von der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) des Fahrzeugs ab.
Seit 2023 wird die Gewichtsklasse eines Lkw unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) festgelegt. Die wichtigsten Grenzwerte sind in Tabellen festgelegt und werden regelmäßig verschärft.
Emissionsklasse | Erstzulassung | NOx-Grenzwert | CO₂-Grenzwerte |
---|---|---|---|
Euro 4 | ab 2006 | 3,5 g/kWh | – |
Euro 5 | ab 2009 | 2,0 g/kWh | – |
Euro 6 | ab 2014 | 0,4 g/kWh | – |
CO₂-Klasse 1-5 | ab 2023 | – | gestuft |
Unterschiedliche Schadstoffklassen und Umweltplaketten
Für Lkw und Busse ist die Schadstoffklasse im Alltag ziemlich entscheidend. Sie regelt, wo man reinfahren darf – Stichwort Umweltzonen.
Je nach Klasse gibt’s eine Umweltplakette (meist die grüne Feinstaubplakette). Nur Lkw mit Euro 4, Euro 5 oder Euro 6 kommen in viele deutsche Umweltzonen überhaupt rein.
Emissionsfreie Fahrzeuge wie E-Lkw oder Wasserstoff-Modelle brauchen manchmal keine Plakette oder bekommen einen Sonderstatus. Wer mit älteren Klassen unterwegs ist, muss oft mit Einschränkungen oder höheren Mautkosten rechnen.
Die Plakettenpflicht gilt für fast alle Fahrzeuge, egal wie schwer sie sind. Wer unsicher ist, findet die Angaben im Fahrzeugschein oder direkt an der Windschutzscheibe.
Ermittlung der Schadstoffklassen für Lkw in der Praxis
Um die richtige Emissionsklasse für einen Lkw zu bestimmen, sind Details wie Schadstoffausstoß, Gesamtgewicht und Motor-Typ entscheidend. Die Einstufung schlägt sich direkt bei Maut, Umweltzonen und steuerlichen Pflichten nieder.
Schritte zur Bestimmung der Emissionsklasse
Die Emissionsklasse wird in Deutschland meistens anhand der Angaben im Fahrzeugschein bestimmt. Im Feld „Schlüsselnummer zu 1” steht die Zahlenfolge, die auf die Schadstoffklasse verweist.
Wichtig für die Einstufung sind vor allem der CO₂-Ausstoß und die Norm, nach der das Fahrzeug geprüft wurde. Die meisten neueren Fahrzeuge erfüllen wenigstens die Euro VI-Norm. Ältere Modelle landen in niedrigeren Klassen wie Euro 3 oder Euro 4.
Für die CO₂-Emissionsklasse nutzen viele Speditionen Dienstleister oder Tools wie den CO₂-Class Check. Dafür braucht man Fahrzeugdaten wie Gesamtgewicht, Baujahr, Motor-Typ (Verbrenner, Elektro, Wasserstoff usw.) und den dokumentierten Emissionswert in g/km.
Eine Tabelle mit Emissionsklassen gibt einen schnellen Überblick:
Name der Klasse | CO₂-Ausstoß (g / tkm) | Beispiel-Fahrzeuge |
---|---|---|
CO₂-Emissionsklasse 1 | > gesetzlicher Grenzwert | Euro III, alter Diesel |
CO₂-Emissionsklasse 4 | nahe Grenzwert | Euro V, neuere Diesel |
CO₂-Emissionsklasse 5 | unter Grenzwert | Euro VI, neue Diesel, Wasserstoff, Elektro |
Spezielle Einteilungen und Reklassifizierung
Manchmal lässt sich ein Lkw nachträglich in eine andere Emissionsklasse einstufen – zum Beispiel nach technischer Nachrüstung mit besserer Abgasreinigung.
Das nennt sich dann Reklassifizierung. Dafür muss der Halter die passenden Unterlagen und Nachweise beim Bundesamt für Güterverkehr oder der Zulassungsstelle einreichen. Gerade 2025 könnte das wieder ein größeres Thema werden, weil sich die gesetzlichen Grundlagen regelmäßig ändern.
Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle oder als reine Elektrofahrzeuge können meist als emissionsfrei gelten. Damit sind sie oft von bestimmten Mautbestandteilen oder Fahrverboten ausgenommen.
Einfluss auf Maut, Toll Collect und Gesetzgebung
Die Emissionsklasse entscheidet direkt über die Maut in Deutschland. Je weniger CO₂, desto günstiger – zumindest meistens. Seit 1. Dezember 2023 wird die Maut nach neuen CO₂-Klassen berechnet, und emissionsfreie Fahrzeuge bekommen Sonderkonditionen.
Das Toll Collect-System ordnet jedes Fahrzeug anhand der Emissionsklasse automatisch einem Tarif zu. Unternehmen können alles im Kundenportal einsehen.
Die gesetzliche Grundlage ist die EU-Wegekostenrichtlinie. Sie schreibt vor, dass Mautgebühren für Lkw so angepasst werden, dass sauberere Fahrzeuge (wie Euro VI oder CO₂-Emissionsklasse 5) Vorteile bekommen. Fahrzeuge mit weniger als 1 g CO₂ pro Kilometer sind meist ganz oder teilweise von der Maut befreit.
Besondere Fahrzeuggruppen und Ausnahmen
Nicht alle Lkw werden gleich behandelt. Für bestimmte Fahrzeuggruppen wie Fahrzeuge unter einem bestimmten Gesamtgewicht, Sonderfahrzeuge im Baugewerbe oder landwirtschaftliche Maschinen gibt’s Ausnahmen bei der Emissionsklassen-Einstufung.
Emissionsfreie Fahrzeuge, also etwa reine Elektro-Lkw oder Lkw mit Wasserstoff-Brennstoffzellen, landen in speziellen Kategorien. Sie sind häufig ganz von der Mautpflicht ausgenommen oder zahlen zumindest spürbar weniger. Ab 2025 tauchen neue Grenzwerte auf, die dann auch weitere Antriebsarten und Hybridfahrzeuge einschließen.
Fahrzeuge, die nur zeitweise auf den Straßen unterwegs sind – zum Beispiel Schaustellerfahrzeuge oder Fahrschul-Lkw – können ebenfalls Ausnahmen bei der Ermittlung der Emissionsklasse bekommen. Welche Regeln dann gelten, hängt von der aktuellen Gesetzeslage ab und muss im Einzelfall angeschaut werden.
Häufig gestellte Fragen zur Emissionsklasse von Lkw`s
Ein Lkw mit Emissionsklasse 4 erfüllt die Abgasnorm Euro IV. Diese Fahrzeuge wurden meist zwischen Oktober 2006 und September 2009 erstmals zugelassen und erfüllen strengere Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub als frühere Klassen. Die genaue Zuordnung hängt vom Fahrzeugtyp und dem Datum der Erstzulassung ab.
Wird für einen Lkw eine falsche, zu niedrige Schadstoffklasse angegeben, drohen Bußgelder und Nachzahlungen der Maut. Laut Bußgeldkatalog kann die Strafe mehrere hundert Euro betragen, zusätzlich kann eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs erfolgen.
Die Schadstoffklasse bestimmt, wie viele Schadstoffe ein Lkw ausstößt. Sie ist maßgeblich für die Einhaltung von Umweltzonen, Fahrverbote, die Höhe der Mautgebühren und steuerliche Vorteile. Je besser die Schadstoffklasse, desto günstiger und flexibler ist der Betrieb des Fahrzeugs.
Die Schadstoffklasse ist ein zentrales Kriterium für die Berechnung der Lkw-Maut. Lkw mit schlechterer Schadstoffklasse zahlen eine höhere Maut, während Fahrzeuge mit moderner Abgastechnik (z. B. Euro VI) deutlich weniger zahlen müssen.
Die Schadstoffklasse lässt sich anhand der Emissions-Schlüsselnummer in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ablesen. Diese Nummer kann mit offiziellen Listen verglichen werden, um die genaue Schadstoffklasse zu bestimmen.
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