Maximale LKW Breite, Höhe und Gewicht: Vorschriften 2025

LKW Höhe, Breite, Länge

LKWs müssen sich in Europa an ziemlich klare Vorgaben halten, was Größe und Gewicht betrifft. Die maximale Breite liegt bei 2,55 Metern, die Höhe bei 4,00 Metern und das zulässige Gesamtgewicht meist bei 40 Tonnen. Für Kühlfahrzeuge gilt eine Breite von 2,60 Metern – die Isolierung braucht halt Platz. Ohne diese Maße geht’s nicht legal auf die Straße.

Obwohl die EU eigentlich einheitliche Regeln vorgibt, gibt’s im Detail doch Unterschiede. Länder wie Deutschland, die Niederlande oder Schweden lassen mit Sondergenehmigung längere und schwerere Fahrzeuge zu. Wer international fährt, sollte das im Blick behalten – sonst drohen schnell Bußgelder oder nervige Verzögerungen.

Zentrale Punkte

  • EU-Regeln definieren Breite, Höhe und Gewicht
  • Manche Länder erlauben größere Fahrzeuge per Ausnahme
  • Regelverstöße haben rechtliche Konsequenzen

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Maximale LKW-Abmessungen und Gewicht: Aktuelle Vorschriften

Für LKWs gibt’s in Europa ziemlich klare Limits, was Maße und Gewicht angeht. Ziel ist, die Straßen sicher zu halten, Brücken und Straßen zu schützen – und einen Rahmen für den internationalen Güterverkehr zu schaffen.

Zulässige LKW-Breite und Ausnahmen

Die maximale Breite eines LKW liegt laut EU bei 2,55 Metern. Kühlfahrzeuge dürfen wegen der Isolierung etwas breiter sein – bis 2,60 Meter.

Bei der Messung zählen bestimmte Anbauteile nicht mit – Außenspiegel, Reifendruckmesser, Schmutzfänger, Blinker oder einziehbare Stufen werden ignoriert. Die dürfen also ruhig ein Stück rausstehen, ohne dass man Ärger bekommt.

Mit Spiegeln kommt ein LKW oft auf eine Gesamtbreite von 2,95 bis 3,05 Metern. Gerade in engen Straßen oder Baustellen sollten Fahrer das im Hinterkopf behalten.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt das Ganze in § 32. Überschreitungen sind nur mit Sondergenehmigung erlaubt – etwa wenn’s um Schwertransporte oder besonders breite Ladung geht.

Maximale LKW-Höhe im Straßenverkehr

Die maximale Höhe eines LKW liegt EU-weit bei 4,00 Metern. Das gilt für alle LKW-Typen, egal ob Sattelzugmaschine oder Fahrzeugkombination.

Gemessen wird von der Straße bis zum höchsten festen Punkt am Fahrzeug. Antennen oder flexible Teile zählen dabei nicht mit.

Auch in Deutschland gilt das so nach § 32 StVZO. Wer höher unterwegs sein will, braucht eine Ausnahmegenehmigung – schließlich sind Brücken, Tunnel und Ladehöfe meist auf diese Höhe ausgelegt.

Beim Beladen muss man echt aufpassen: Ragt die Ladung oben raus, darf die erlaubte Höhe nicht überschritten werden. Sonst drohen Bußgelder oder im schlimmsten Fall ein Fahrverbot.

Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Das zulässige Gesamtgewicht eines LKW liegt in der EU in der Regel bei 40 Tonnen. Im kombinierten Verkehr (also Straße-Schiene oder Straße-Wasser) sind bis zu 44 Tonnen erlaubt.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die StVZO regeln das in § 34 genauer. Eine Achse darf meist 10 Tonnen tragen, bei Doppelachsen sind es je nach Abstand mehr.

Es gibt nationale Ausnahmen – zum Beispiel sind in Skandinavien oder den Niederlanden schwerere Fahrzeugkombinationen erlaubt, während Italien und Frankreich sich strikt an die 44-Tonnen-Grenze halten.

Die richtige Lastverteilung ist wichtig. Zu viel Gewicht auf einer Achse kann die Fahrzeugstabilität gefährden und die Straße beschädigen. Viele LKWs haben deshalb inzwischen Achslastanzeigesysteme, damit’s keine bösen Überraschungen gibt.

Sondergenehmigungen, Ausnahmen und rechtliche Folgen

Wer mit Fahrzeugen oder Ladung unterwegs ist, die breiter, höher oder schwerer als erlaubt sind, braucht spezielle Genehmigungen. Sonst wird’s schnell teuer – und im schlimmsten Fall steht der LKW still.

Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO und § 29 StVO

Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO braucht man, wenn das Fahrzeug selbst die Grenzwerte überschreitet – also breiter als 2,55 m, höher als 4,00 m oder schwerer als 40 Tonnen bei Fahrzeugkombinationen.

Die Erlaubnis nach § 29 StVO bezieht sich auf den konkreten Transport. Hier geht’s darum, ob eine bestimmte Strecke mit dem übergroßen Fahrzeug gefahren werden darf. Dinge wie Brückenlasten, Tunneldurchfahrten oder enge Kurven werden dabei geprüft.

Genehmigungen sind immer befristet und an Bedingungen geknüpft. Häufig muss die Ladung unteilbar sein – das heißt, sie lässt sich technisch nicht zerlegen oder es wäre wirtschaftlich nicht zumutbar. Für land- und forstwirtschaftliche Transporte gibt’s manchmal Sonderregeln.

Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Maße

Wer ohne gültige Genehmigung fährt, verstößt gegen das Verkehrsrecht. Das kann Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog nach sich ziehen.

Beispiele:

  • Breite überschritten: ab etwa 30 €
  • Höhe oder Länge überschritten: ab etwa 60 €
  • Gefährdung der Verkehrssicherheit: deutlich mehr, eventuell Punkte in Flensburg

Die Polizei kann bei Verstößen die Weiterfahrt untersagen. Dann bleibt der LKW stehen, bis alles passt. Besonders kritisch wird’s bei Fahrten durch Brücken und Tunnel – da ist das Risiko einfach zu hoch.

Besondere Regelungen für Großraum- und Schwertransporte

Großraum- und Schwertransporte sind nötig, wenn die Ladung die normalen Maße sprengt und nicht teilbar ist – etwa Brückenteile, große Maschinen oder Transformatoren.

Für solche Transporte braucht man sowohl eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO als auch eine Erlaubnis nach § 29 StVO. Erst mit beiden Papieren darf’s losgehen.

Die Behörden prüfen vorher die geplante Strecke. Dinge wie Durchfahrthöhen in Tunneln, Brückentragfähigkeit oder enge Ortsdurchfahrten werden begutachtet. Oft sind Begleitfahrzeuge vorgeschrieben, um den Verkehr abzusichern.

Manchmal ist zusätzlich eine Genehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO nötig, wenn nur die Ladung, nicht das Fahrzeug selbst, die Grenzwerte überschreitet. Auch hier gilt: Die Ladung muss unteilbar und der Transport technisch notwendig sein.

Häufig gestellte Fragen zu den Abmessungen von LKW`s

LKWs unterliegen in Europa festen Vorgaben bei Breite, Höhe, Länge und Gewicht. Es gibt aber Länder mit Ausnahmen, wo längere oder schwerere Fahrzeuge erlaubt sind – oft mit Sondergenehmigung. Auch die Messweise, zum Beispiel ob Außenspiegel mitgerechnet werden, ist nicht unwichtig.

Wer mit LKWs unterwegs ist, die länger oder schwerer als die EU-Standards sind, braucht eine Sondergenehmigung. Die gilt meist nur für bestimmte Routen und bringt oft zusätzliche Auflagen mit sich. In Deutschland oder den Niederlanden zum Beispiel sind für sogenannte Lang-Lkw (bis 25,25 m) solche Genehmigungen Pflicht.

Die offiziell erlaubte Breite wird ohne Spiegel gemessen – also 2,55 m. Kühlfahrzeuge dürfen 2,60 m breit sein. Mit Außenspiegeln liegt die Gesamtbreite aber oft bei 2,95 bis 3,05 m.

Die Breite liegt bei 2,55 m, bei Kühlfahrzeugen darf’s auch mal 2,60 m sein.
Die maximale Höhe ist 4,00 m.
Bei der Länge sind’s 12 m für Solofahrzeuge, Sattelzüge gehen bis 16,50 m. Fahrzeugkombinationen? Die dürfen bis zu 18,75 m lang werden.

In der EU gilt meistens ein 40-Tonnen-Gesamtgewicht als Standard. Es gibt aber Ausnahmen: Im kombinierten Verkehr, also Straße plus Schiene, sind auch mal 44 Tonnen drin. Und manche Länder erlauben mit Genehmigung sogar noch mehr – das ist dann aber eher die Ausnahme.

Die Ladefläche hängt echt vom Fahrzeugtyp ab. Ein typischer Auflieger hat innen etwa 13,6 m Länge, 2,46 m Breite und 2,7 m Höhe. Kürzere Anhänger kommen meist auf rund 10,5 m Länge, die Breite bleibt ähnlich.

Die EU schreibt für Fahrzeugkombinationen eine Grenze von 18,75 m vor. In Deutschland, den Niederlanden, Schweden oder Finnland dürfen LKW mit Genehmigung auch mal bis zu 25,25 m oder sogar etwas mehr messen. Aber klar: Die Ladung darf die erlaubten Maße nicht überschreiten.

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