Sicherheitsprüfung LKW: Wichtige Maßnahmen für sichere Gütertransporte

LKW Nachtfahrverbot

Die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit von Lastkraftwagen ist ein essenzieller Bestandteil des deutschen Verkehrssystems. Die LKW-Sicherheitsprüfung (SP) umfasst eine gründliche Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzfahrzeugen und gilt für verschiedene Fahrzeugkategorien mit unterschiedlichen Prüfintervallen. Für LKW über 12 t Gesamtgewicht muss die erste Sicherheitsprüfung 30 Monate nach der Erstzulassung erfolgen, danach im Rhythmus von jeweils sechs Monaten nach der letzten Hauptuntersuchung (HU).

Nicht nur schwere Lastkraftwagen sind prüfpflichtig – auch LKW zwischen 7,5 und 12 t müssen regelmäßig zur SP. Bei Fahrzeugen zwischen 3,5 t und 12 t ist die erste Prüfung nach 42 Monaten fällig, danach ebenfalls halbjährlich. Die Vorschriften erstrecken sich zudem auf Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht sowie Kraftomnibusse und andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

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Grundlagen der Sicherheitsprüfung

Die Sicherheitsprüfung (SP) ist ein wesentlicher Bestandteil der regelmäßigen Überwachung von Nutzfahrzeugen in Deutschland. Sie zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Gefahren durch verschleißbedingte Mängel frühzeitig zu erkennen.

Bedeutung und Zweck

Die Sicherheitsprüfung dient der regelmäßigen Kontrolle sicherheitsrelevanter Baugruppen an Nutzfahrzeugen. Sie umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzfahrzeugen (Nkw) und Kraftomnibussen.

Im Mittelpunkt stehen dabei vier wesentliche Baugruppen: die Lenkanlage, Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell sowie weitere sicherheitsrelevante Komponenten. Diese werden auf Verschleiß und Funktionalität überprüft.

Der Hauptzweck der SP besteht darin, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, die durch technische Mängel verursacht werden könnten. Durch die regelmäßige Kontrolle verschleißbehafteter Teile werden potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und beseitigt.

Gesetzliche Anforderungen

Die Pflicht zur Sicherheitsprüfung ist in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie in der Anlage VIII verankert. Diese gesetzlichen Regelungen definieren klar, welche Fahrzeuge prüfpflichtig sind.

Prüfpflichtig sind hauptsächlich:

  • LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen
  • Kraftomnibusse
  • Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h

Die Prüfintervalle sind abhängig vom Fahrzeugtyp und Gewicht. Bei LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen erfolgt die erste Sicherheitsprüfung 30 Monate nach der Erstzulassung. Danach muss die SP in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Abgrenzung zur Hauptuntersuchung (HU)

Die Sicherheitsprüfung (SP) ergänzt die Hauptuntersuchung (HU), ersetzt diese jedoch nicht. Während die HU eine umfassende Prüfung des gesamten Fahrzeugs darstellt, konzentriert sich die SP auf spezifische sicherheitsrelevante Baugruppen.

Bei der HU werden alle technischen Aspekte des Kfz überprüft, einschließlich Abgaswerte, Beleuchtung und Karosserie. Die SP hingegen fokussiert sich auf verschleißanfällige Komponenten wie Bremsen, Lenkung und Fahrwerk.

Ein wesentlicher Unterschied liegt auch in der Durchführungsfrequenz. Die SP wird in kürzeren Abständen als die HU durchgeführt, um den speziellen Sicherheitsanforderungen von Nutzfahrzeugen gerecht zu werden. Festgestellte Mängel werden kategorisiert und müssen je nach Schweregrad umgehend oder bis zur nächsten Prüfung behoben werden.

Ablauf und Fristen der LKW-Sicherheitsprüfungen

Die Sicherheitsprüfung (SP) ist ein wesentlicher Bestandteil der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung für Lastkraftwagen und dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Die Intervalle und Durchführungsprozesse sind gesetzlich klar definiert und variieren je nach Fahrzeugtyp und Gewichtsklasse.

Prüfintervalle und Fälligkeiten

LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 bis 12 Tonnen müssen ihre erste Sicherheitsprüfung 42 Monate nach der Erstzulassung absolvieren. Anschließend erfolgt die SP alle sechs Monate nach der letzten Hauptuntersuchung (HU).

Bei schwereren Fahrzeugen über 12 Tonnen ist die erste SP bereits nach 30 Monaten fällig, danach ebenfalls im halbjährlichen Rhythmus. Die Prüffristen gelten auch für Anhänger und Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h.

Die Fälligkeit der nächsten Prüfung wird durch die SP-Prüfmarke am Fahrzeug angezeigt. Ein verspätetes Vorführen kann Bußgelder nach sich ziehen, daher sollten Fahrzeughalter die Termine im Blick behalten.

Durchführung der Sicherheitsprüfung

Die SP wird von autorisierten Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ durchgeführt. Im Fokus stehen sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme des Fahrzeugs.

Bei der Prüfung werden besonders die Brems- und Lenkanlage, Räder, Reifen, Beleuchtung sowie die Fahrgestellkomponenten kontrolliert. Es handelt sich um eine Wirkungs- und Funktionsprüfung der wichtigsten Sicherheitssysteme.

Wird die SP zusammen mit der HU durchgeführt, kann Zeit gespart werden. Die Prüfung selbst dauert je nach Fahrzeugart und -zustand etwa 30-60 Minuten. Werden Mängel festgestellt, müssen diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden.

Dokumentation und Prüfberichte

Nach erfolgreicher Sicherheitsprüfung erhält der Fahrzeughalter ein Prüfprotokoll, das detailliert die geprüften Komponenten und deren Zustand auflistet. Dieses Dokument ist sorgfältig aufzubewahren.

Am Fahrzeug wird eine Prüfmarke angebracht, auf der die letzten sieben Ziffern des Kennzeichens sowie der Monat und das Jahr der nächsten fälligen Prüfung vermerkt sind. Dies dient als schneller visueller Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Bei bestandener Prüfung wird zusätzlich ein SP-Schild ausgehändigt, das im Fahrzeug mitzuführen ist. Bei behobenen Mängeln kann eine Nachprüfung erforderlich sein, bevor die vollständige Dokumentation ausgestellt wird.

Häufig gestellte Fragen zur Sicherheitsprüfung für den LKW

Ein LKW muss in der Regel alle 12 Monate zur Sicherheitsprüfung (TÜV oder ähnliche Prüfungen) gebracht werden. Bei neueren Fahrzeugen kann es auch eine längere Frist geben, die jedoch in der Regel nicht über 24 Monate hinausgeht. Es ist wichtig, die genauen Fristen im jeweiligen Land zu überprüfen, da diese variieren können.

Die Kosten für eine Sicherheitsprüfung eines LKW können je nach Region, Größe des Fahrzeugs und Prüfstelle variieren. Im Durchschnitt liegen die Kosten zwischen 100 und 300 Euro. Zusätzliche Gebühren können für erforderliche Reparaturen oder Nachprüfungen anfallen.

Wenn das Intervall für die Sicherheitsprüfung eines LKW verpasst wurde, kann dies zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. In der Regel muss der LKW umgehend zur Prüfung gebracht werden, und es kann erforderlich sein, dass vor der Prüfung bestimmte Reparaturen durchgeführt werden müssen. Es ist ratsam, sich umgehend um die Prüfung zu kümmern, um mögliche Strafen zu vermeiden.

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