LKW-Tachoprüfung: Alle Regeln, Pflichten und Ablauf verständlich erklärt

LKW Tachoprüfung

Die regelmäßige LKW-Tachoprüfung ist für Fuhrunternehmen und Fahrer unerlässlich, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und Bußgelder zu vermeiden. Sie stellt sicher, dass der Fahrtenschreiber ordnungsgemäß funktioniert, korrekt eingebaut ist und alle relevanten Daten wie Lenk- und Ruhezeiten zuverlässig aufgezeichnet werden. Es wird außerdem kontrolliert, ob das vorgeschriebene Typgenehmigungszeichen vorhanden ist und die nötigen Aufzeichnungen ordnungsgemäß geführt werden.

Wer die Fristen und Abläufe der Tachoprüfung kennt, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen im Arbeitsalltag. Hier findest du die wichtigsten Regeln, Anforderungen und Konsequenzen rund um die LKW-Tachoprüfung auf einen Blick.

Zusammenfassung

  • Die LKW-Tachoprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig erfolgen.
  • Es gelten klare Abläufe und Anforderungen für Funktion und Einbau des Fahrtenschreibers.
  • Verstöße gegen die Vorgaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Grundlagen und gesetzliche Anforderungen der LKW-Tachoprüfung

Die LKW-Tachoprüfung ist eine gesetzliche Pflicht, die sicherstellen soll, dass Tachographen und Fahrtenschreiber ordnungsgemäß funktionieren. Für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge gibt es klare Vorschriften zu Fristen, Verantwortlichkeiten und den verschiedenen Gerätemodellen.

Gesetzliche Vorschriften und Regelungen

Die Tachoprüfung für LKW ist gemäß § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alle zwei Jahre verpflichtend. Diese Vorschrift betrifft alle gewerblich genutzten Nutzfahrzeuge und Transporter mit Fahrtenschreiberpflicht, egal ob ein analoger oder digitaler Tachograph verbaut ist.

Die Prüfung muss durch eine zertifizierte und zugelassene Werkstatt erfolgen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und der Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Gemäß EG-Verordnung Nr. 165/2014 gibt es zusätzlich klare Vorgaben zur regelmäßigen Überprüfung der Geräte und ihrer Funktionsfähigkeit.

Schon kleine technische Mängel an Fahrtenschreibern müssen zügig behoben werden. Ohne gültige Tachoprüfung darf das Fahrzeug nicht im gewerblichen Verkehr eingesetzt werden.

Pflichten von Haltern und Fahrern

Halter oder Unternehmer im gewerblichen Bereich sind für die fristgerechte Durchführung der Tachoprüfung verantwortlich. Die Zweijahresfrist beginnt mit dem Tag der letzten Prüfung; ein Überschreiten ist nicht zulässig.

Fahrer müssen ein intaktes und korrekt funktionierendes Kontrollgerät nutzen und im Fahrzeug mitführen.
Das Prüfprotokoll gehört ins Fahrzeug oder muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.

Halter kümmern sich um die rechtzeitige Terminvereinbarung mit einer autorisierten Werkstatt. Fahrer prüfen vor Fahrtantritt stichprobenartig die Funktionsfähigkeit des Tachographen, um Ärger und Sanktionen zu vermeiden.

Arten von Fahrtenschreibern und Tachographen

Es gibt analoge und digitale Fahrtenschreiber. Ältere Fahrzeuge fahren meist noch mit einem analogen Tacho, während seit Mai 2006 in neuen LKW und Transportern digitale Tachographen (z.B. DTCO, DTCO 4.0) vorgeschrieben sind.

Digitale Tachographen speichern die Daten elektronisch und erlauben eine detaillierte Auswertung per Fahrerkarte.
Modelle wie der DTCO 4.0 erfüllen die neuesten gesetzlichen Anforderungen und bieten mehr Sicherheit bei der Datenspeicherung.

Die Art des eingebauten Fahrtenschreibers legt das Prüfverfahren fest. Analoge Geräte werden mechanisch geprüft, digitale mit spezieller Software und Auslesegeräten. Für beide gilt die zweijährige Prüfpflicht nach § 57b StVZO.

Ablauf, Durchführung und Konsequenzen der Tachoprüfung für LKW

Die regelmäßige Prüfung von Fahrtenschreibern ist gesetzlich vorgeschrieben und soll sowohl die Messgenauigkeit als auch die ordnungsgemäße Funktion sicherstellen. Fachgerechte Abläufe und strenge Fristen verhindern Manipulationen und sorgen für zuverlässige Aufzeichnungen im gewerblichen Güterverkehr.

Vorgeschriebene Prüfintervalle und Ablauf der Tachoprüfung

Für LKW gilt nach StVZO § 57b eine Zweijahresfrist für die Tachoprüfung. Die Intervalle starten ab Einbau oder letzter Prüfung des Fahrtenschreibers. Nach jeder Reparatur oder jedem Austausch ist eine neue Abnahme nötig.

Die Prüfung sollte von zertifizierten Werkstätten nach § 57b durchgeführt werden, zu denen viele spezialisierte LKW-Werkstätten wie Mercedes-Benz und VDO-Partner zählen. Wer Flotten managt, sollte die Termine frühzeitig planen, sonst wird’s schnell teuer oder gibt Ärger mit den Behörden.

Am Tag der Tachoprüfung wird der LKW vorgeführt und der Prüfer kontrolliert die Funktion, Eichung und Unversehrtheit der Plomben. Bei erfolgreicher Prüfung gibt’s eine Prüfbescheinigung, die bei Kontrollen vorgelegt werden muss.

Durchführung der Prüfung: Fachgerechte Abläufe und Verantwortlichkeiten

Die Prüfung übernehmen entsprechend beauftragte Werkstätten nach § 57b oder zertifizierte Prüfer. Es werden spezielle Prüfgeräte eingesetzt, um die Systeme zu checken. Wichtige Prüfpunkte sind die Kontrolle der Plomben, die Funktionsprüfung des Fahrtenschreibers und die Messung der Wegimpulszahl.

Bei jedem Test wird simuliert, ob die Aufzeichnung korrekt läuft. Pufferbatterie, Stecker und die plombierte Elektronik werden gecheckt. Das Auslesen des Fahrtenschreibers und eine kurze Probefahrt gehören dazu.

Werkstätten wie VDO, FleetGO oder autorisierte Mercedes-Benz-Betriebe nutzen aktuelles Prüf- und Kalibrierequipment, um die Fahrtenschreiberprüfung gesetzeskonform abzuschließen.

Technische Aspekte: Einbau, Kalibrierung und Genauigkeit

Beim Einbau eines neuen Fahrtenschreibers ist eine Erstkalibrierung Pflicht. Dabei werden die Wegimpulszahl und relevante Parameter im Gerät gespeichert. Alle Funktionen müssen laut Herstellervorgabe und aktuellem Stand kalibriert werden, damit die Messgenauigkeit und rechtssichere Aufzeichnung stimmen.

Nach Einbau oder Reparatur werden neue Plomben angebracht und die Plombierfolie gewechselt. Die Werkstätten messen regelmäßig die Genauigkeit und prüfen auf Manipulationen.

Die Messwerte werden dokumentiert und mit der zugelassenen Toleranz gemäß StVZO abgeglichen. Nur fachgerecht geeichte Systeme dürfen für gewerbliche Fahrten verwendet werden.

Folgen von Fehlern und Verstößen bei der Tachoprüfung

Ist die Tachoprüfung abgelaufen oder werden Mängel festgestellt, drohen rechtliche Konsequenzen. Es kann schnell zu Bußgeldern, Fahrverboten und bei Wiederholung sogar zu Strafanzeigen kommen. Wird am Fahrtenschreiber manipuliert oder ist er defekt, wird’s richtig teuer – da verstehen die Behörden keinen Spaß.

Wer ohne gültige Prüfbescheinigung unterwegs ist, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die zuständigen Behörden können LKW stilllegen oder Reparaturen direkt anordnen. Flottenmanager sollten daher Fristen wirklich gut im Blick behalten und regelmäßig die Fahrtenschreiberanalyse machen – sonst kann es plötzlich richtig ungemütlich werden.

Wenn bei der Aufzeichnung Fehler auffallen oder die Messdaten nicht zusammenpassen, darf das Fahrzeug im gewerblichen Einsatz erstmal nicht mehr auf die Straße. Erst wenn alles ordentlich repariert und geprüft ist, gibt’s wieder grünes Licht.

 Häufig gestellte Fragen LKW-Tachoprüfung

Ein LKW muss mindestens alle zwei Jahre (alle 24 Monate) zur Tachoprüfung. Dies gilt unabhängig davon, ob ein analoger oder digitaler Fahrtenschreiber verbaut ist.

Der nächste Schritt ist die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule, wo der theoretische Teil der Ausbildung stattfindet. Parallel dazu erfolgt der praktische Teil im Ausbildungsbetrieb, wo Fahrtechniken und betriebliche Abläufe erlernt werden.

Ein Mindestalter von 18 Jahren und mindestens ein Hauptschulabschluss sind grundlegende Voraussetzungen. Zudem ist ein Führerschein der Klasse B von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig.

Die Tachoprüfung ist spätestens 24 Monate nach der letzten Prüfung fällig. Die Frist beginnt mit dem Datum der letzten erfolgreichen Prüfung und endet genau zwei Jahre später.

Ist die Tachoprüfung abgelaufen, drohen Bußgelder und gegebenenfalls weitere Sanktionen. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Anzeige kommen, da das Fahrzeug ohne gültige Tachoprüfung nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Die Kosten für eine Tachoprüfung liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro, abhängig von Werkstatt, Region und Aufwand. Es können zusätzliche Kosten entstehen, wenn Reparaturen oder Nachjustierungen notwendig werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die vorgeschriebene medizinische Untersuchung, den Sehtest und das Erste-Hilfe-Training an. Die Grundqualifikation, die für die berufsmäßige Nutzung erforderlich ist, kostet nochmals etwa 1.000 bis 1.500 Euro.

Bei einer betrieblichen Ausbildung oder Umschulung über die Agentur für Arbeit werden diese Kosten in der Regel vom Ausbildungsbetrieb oder dem Arbeitsamt übernommen.

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